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   OLG Köln, 29.04.1980 - 1 Ss 1037 Bz/79   

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OLG Köln, 29.04.1980 - 1 Ss 1037 Bz/79 (https://dejure.org/1980,5528)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.1980 - 1 Ss 1037 Bz/79 (https://dejure.org/1980,5528)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 1980 - 1 Ss 1037 Bz/79 (https://dejure.org/1980,5528)
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    StVO §§ 1, 37 Abs. 2 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 11.09.2023 - 5 ORbs 25/23

    Rotlichtverstoß, Dauerrot, irrtümliche Annahme, Vorsatzausschluss

    Zeigt eine Wechsellichtzeichenanlage allerdings aufgrund einer technischen Funktionsstörung dauerhaft Rot, so ist der darin liegende Verwaltungsakt nichtig i.S.d. § 44 VwVfG, weil die Dauer des gezeigten Rotlichts in diesem Fall nicht mehr auf dem vom menschlichen Willen getragenen Schaltplan - der Programmierung durch die Verkehrsbehörde - beruht und sich die Unsinnigkeit eines "Dauerrot"-Gebotes ohne weiteres aufdrängt (OLG Köln, Beschluss vom 29.04.1980 - 1 Ss 1037 B 7/79 = VRS 59, 454; OLG Hamm, Beschluss v. 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99 = MDR 1999, 1264; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., Rn. 17b zu § 37 StVO; König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., Rn. 28 zu § 37 StVO).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2008 - 4 K 1928/07

    Zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Schadensersatzleistungen aufgrund

    b) Vorliegend ist ein betrieblicher Zusammenhang zwischen der Sachbeschädigung und dem Gewerbebetrieb des Klägers schon deshalb nicht erkennbar, weil der Kläger im Falle einer derartigen Funktionsstörung der Lichtzeichenanlage - allerdings unter Beachtung äußerster Vorsicht - berechtigt gewesen wäre, die Lichtzeichenanlage zu passieren (vgl. Oberlandesgericht -OLG- Hamm, Beschluss vom 10. Juni 1999 2 Ss OWi 486/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht -NStZ- 1999, 518 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht -BayObLG-, Beschluss vom 31. August 1995 1 ObOWi 362/95, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht -NZV- 1996, 81 ; OLG Köln, Beschluss vom 29. April 1980 1 Ss 1037 B 7/79, Verkehrsrechtssammlung -VRS- 59, 454; Jagow/Burman/Heß, Straßenverkehrsrecht, § 37 Straßenverkehrsordnung - StVO - Rz. 17b), um so seine Fahrt zum Betrieb fortsetzen zu können.

    Denn in einem solchen Falle ist das von der roten Lichtzeichenanlage ausgehende Gebot nicht verbindlich gewesen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. April 1980 1 Ss 1037 B 7/79, a.a.O.; Jagow/Burman/Heß, Straßenverkehrsrecht, § 37 StVO a.a.O.), da in einem solchen Fall die durch das angezeigte Lichtzeichen gegebene Allgemeinverfügung offensichtlich nicht mehr auf dem vom menschlichen Willen getragenen Schaltplan bzw. der Programmierung der Lichtzeichenanlage, der die eigentliche Allgemeinverfügung darstellt, beruht, sondern allein auf einem technischen Fehler (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. April 1980 1 Ss 1037 B 7/79, aaO).

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